Das Wasser- und Zugvogelreservat Ermatinger Becken ist ein bedeutendes Überwinterungsgebiet für Zugvögel und steht unter besonderem Schutz. Vom 1.10. bis 31.3. gilt wieder die Sperrzeit, d.h. die Schutzzone bitte nicht befahren.
Oberste Priorität hat der Schutz der Vögel, die im Winterhalbjahr besonders sensibel auf Störungen reagieren. Daher berücksichtigt bitte folgende Verhaltensleitlinien:
- In der Fahrrinne (wo ausgeschildert) bzw. in der Mitte des Seerheins paddeln.
- Vogelschwärme weiträumig umfahren, Störung von Wildtieren ist verboten.
- Bei Bedarf eher zum besiedelten Gebiet hin ausweichen, z.B. in Gottlieben.
- Zum Anlanden möglichst von der Fahrrinne aus senkrecht aufs Ufer zuhalten und nicht am Ufer entlang paddeln.
- Anlanden im Winterhalbjahr nur im besiedelten Gebiet oder in unmittelbarer Nähe dazu (Feuerstelle bei Krügerwerft noch ok, Kiesstrand bis Holzbuhne nur im Sommer).
- Laute Geräusche, z.B. Drachenboottrommel im Winter vermeiden.
Vogelschutzzeit im Seerhein von Oktober bis März weiterlesen

