Haus- und Geländeordnung

Grundsatz

Grundstück, Clubhaus, Bootshaus, Einrichtung, Fahrzeuge und Zubehör sind Gemeinschaftseigentum des Kanu-Club Konstanz e.V. Sie sind sorgfältig und schonend zu behandeln, damit sie allen interessierten Vereinsmitgliedern in gebrauchsfähigem Zustand lange zur Verfügung stehen.

Wir pflegen im Verein respektvolle und höfliche Umgangsformen. Wir grüßen einander und helfen, wo es angezeigt ist. Gibt es Anlass zu Beanstandungen, sind diese höflich und im adäquaten Rahmen zu besprechen.

Weiterhin gilt:

• Paddelbetrieb des Vereins hat stets Vorrang. Dieser Grundsatz schließt insbesondere das Freihalten von Wegen und Flächen zum Bootshandling auf Steg und Wiese mit ein.

• Autos sind auf den gekennzeichneten Stellplätzen abzustellen. Sind alle Stellplätze belegt, sind weitere Autos auf öffentlichen Stellplätzen rund um das Clubgelände abzustellen (ggf. kostenpflichtig).

• Das Befahren von Rasenflächen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt.

• Zweiräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern auf dem Parkplatz abzustellen.

• Hunde sind auf dem Clubgelände an der Leine zu führen und Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen. In den Clubgebäuden sind Hunde nicht erlaubt.

• Nur Mitglieder, die im rechtmäßigen Besitz eines eigenen Transponders (elektronischen Schlüssels) sind, dürfen sich allein auf dem Clubgelände aufhalten.

• Kinder unter 12 Jahren sind auf dem Clubgelände und insbesondere auch auf dem Steg durch einen Erwachsenen zu beaufsichtigen.

• Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt Alkoholverbot.

• Das unbeaufsichtigte Betreten von Küche und Werkstatt ist Minderjährigen untersagt, ebenso das Hantieren mit Werkzeug und das Spielen am offenen Feuer.

• In unseren Clubräumen und Gebäuden gilt generelles Rauchverbot. Ebenso verboten ist offenes Feuer
(z.B. Gaskocher).

• Nach Benutzung von Küche oder Clubraum sind diese unverzüglich wieder zu putzen (Geschirr, Gläser, Töpfe spülen und versorgen, Handtücher zum Trocknen aufhängen).

• Getränke sind aus dem vereinseigenen Automaten zu beziehen. Der Erlös kommt dem Vereinsmaterial zugute.

• Mülltrennung ist bei uns selbstverständlich und obligatorisch (Mülleimer befinden sich am Haupteingang). Leergut und Altglas / Glasmüll ist selbst zu entsorgen (nächster Container unter der neuen Rheinbrücke, ein weiterer an der FH).

• Feste jeglicher Art sind vorher anzumelden, es sind die Bedingungen für „Private Feste“ zu beachten.

• Nasse (tropfende) Paddel und Badebekleidung dürfen nicht in den Clubgebäuden zum Trocknen gelagert werden!

• Die Duschen sind nach Benutzung mit dem bereitgestellten Abzieher von Pfützen zu befreien. Bei Bedarf ist auch der Boden in der Umkleide trocken zu wischen.

• Beschädigungen an Allgemeingut bitte umgehend den entsprechenden Fachwarten melden.

• Falls in den Wintermonaten Heizkörperaufgedreht werden, bitte anschließend wieder runter regeln (Drehung nach links warm, Drehung nach rechts kalt)! Hinweis: Es wird im Clubgebäude nie ganz kalt sein, da die neue Heizung dies von allein regelt!

Und nun noch eine große Bitte zum Schluss:

Beim Verlassen eines Raumes bitte Fenster schließen, ggf. Lichter löschen und abschließen. Das Gebäude verfügt nicht nur über Automatiklichter, in der Küche und im Clubraum bitte den Schalter betätigen.

Beim Verlassen des Clubgeländes unbedingt darauf achten, dass alle Türen und Tore nicht nur geschlossen, sondern auch abgeschlossen sind.

Jedes Mitglied hat zur Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit der Anlagen beizutragen.

Rev. 1.0 (gültig ab 2021)

Mitglied im Deutschen Kanu Verband und im Bodensee-Kanu-Ring