Wie bereits mitgeteilt, sind wir nach aktueller Rechtslage gezwungen, generell den 2G-Status der Sport treibenden auf dem Gelände zu überprüfen. Nun ist eine neue Verordnung in Kraft getreten und die Regeln haben sich nochmals leicht verschärft.
Weiterhin ist Zutritt zum Gelände, Bootslager, Spindraum und Sanitäranlagen mit 2G-Nachweis möglich. Transponderfreischaltung erfolgt nach Vorlage des Zertifikats (siehe unten).
Neu ist die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen – also auch im Clubhaus und im Spindraum.
Etwas geändert hat sich die Definition für 2G+. Für die Nutzung des Fitnessraums ist neben dem erfolgreich absolvierten Einführungskurs ein Nachweis über die Booster-Impfung oder eine Zweitimpfung innerhalb der letzten drei Monate erforderlich.
Wenn ihr das Clubgelände nutzen wollt, sendet bitte euren aktuellen 2G-Nachweis an: corona@kanu-club-konstanz.de
Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht auf zugesandte Emails anworten. Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Bitte sendet uns ein Foto oder Scan des Impfzertifikats mit QR-Code, hierbei muss das Impfdatum und welche Impfung (2. Impfung oder 3. Impfung) es war ersichtlich sein!
Zusendungen, bei denen die Angabe fehlt, um welche Impfung es sich handelt (2 von 2 oder 3 von 3), werden generell mit 2 von 2 Impfungen erfasst. Schickt uns deshalb bitte unbedingt diese Angaben mit.
Und wie oben aufgeführt, wenn die dritte Impfung erfolgt ist, auch dieses Zertifikat an uns senden, damit wir den Impfstatus korrekt hinterlegen können und keinen unnötig aussperren (z.B. Fitnessraum).
Wir bitten um Verständnis, dass eine Prüfung vor Ort nicht angeboten werden kann, da dies für das jeweilige Vorstandsmitglied einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand darstellt. Sollte jemand das Zertifikat nicht per E-Mail zusenden wollen, versuchen wir eine Lösung zu finden, diese kann jedoch nicht zeitnah zugesagt werden.
Euer Vorstandsteam