Seit dem 1. Juli 2020 dürfen sich im öffentlichen und im privaten Bereich bis zu 20 Personen treffen. So auch zum Sport, Trainings- und Übungsbetrieb. Beim Training darf sogar von der Abstandsregel abgewichen werden. Umkleiden (und Duschen) dürfen ebenfalls wieder genutzt werden – hierbei ist jedoch auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten. Aktuell sind weiterhin unsere provisorischen Umkleiden zu benutzen, die neuen Umkleiden und Duschen stehen voraussichtlich ab August zur Verfügung.
Auch Wettkämpfe mit bis zu 100 Sportlern und 100 Zuschauern sind wieder erlaubt.
Im Freizeitbereich ist auf unserem Gelände die Nutzung des Grillplatzes wieder erlaubt. Wir weisen allerdings ausdrücklich auf die Baustellen-Situation hin: es gibt derzeit keine Küche! Geschirr muss selbst mitgebracht und zu Hause gespült werden (bitte nicht im WC-Wagen!!!).
In Baden-Württemberg sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen wieder möglich, „sofern den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt“. Das könnte z.B. eine JHV sein, aber kein Sommerfest.
Bei allen Lockerungen gelten weiterhin die generellen Abstandsregln von mindestens 1,5 Metern und wenn das nicht möglich ist die Maskenpflicht. Ebenso bitten wir alle Hygienevorschriften einzuhalten (persönliche und bei Benutzung von Vereinsmaterial).
Und es besteht weiterhin die Dokumentationspflicht:
Für Sportler reicht der Eintrag ins elektronisch Fahrtenbuch efa aus.
Mitglieder und Gäste, die gerne ihre Freizeit ohne zu Paddeln bei uns verbringen möchten, müssen ihre Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste eintragen (welche nach 4 Wochen vernichtet wird).
Bitte achtet auf Euch und bleibt Gesund
Euer Vorstandsteam