Vorfahrtsregeln
Vorrangschiffe sind durch grünen Ball gekennzeichnet (Linienschiffe) Ansonsten gilt Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft. Im Zweifelsfall lieber nachgeben und ausweichen.
Wichtig:
Richtungsänderung deutlich vornehmen, so dass andere Verkehrsteilnehmer dies auch erkennen!
Wichtige Schifffahrtszeichen
Verbot der Durchfahrt
allgemeines Verbotszeichen z.B. Badezohnen, Naturschutzgebiete. Gilt auch für Kanufahrer (Bei Gefahr für Leib und Leben Notsituation), darf hier ausnahmsweise angelegt werden.
Verbot
ausserhalb der angezeigten Begrenzungen zu fahren. z.B. Bruckgraben
Empfehlung
sich auf der mit «grün» bezeichneten Fahrwasserseite zu halten. z.B. Seerhein, Hochrhein.
Für Kanus nur bedingt zu empfehlen, da hier die Schifffahrt fährt.
Empfohlene Durchfahrt
bei Brücken. Für Kanus nur bedingt zu empfehlen, da hier die Schifffahrt fährt.
Naturschutzgebiet
gesperrt für alle Wasserfahrzeuge.
Bei Gefahr für Leib und Leben (Notsituation, darf hier ausnahmsweise angelegt werden).
Untiefe
Für Kanufahrer nicht so relevant, evtl. hilfreich bei notwendigem Wiedereinstieg
Wehranlage
auf Flüssen wird meist ca. 200m vor dem Hindernis darauf hingewiesen, auf großen Flüssen deutlich früher.
In Pfeilrichtung fahren
Meist in Kombination mit dem Hinweis auf Wehre
Aussetzstelle
Schallzeichen
ein kurzer Ton
„Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“
zwei kurze Töne
„Ich richte meinen Kurs nach Backbord“ Vorbeifahrt soll Steuerbord Steuerbord stattfinden“
drei kurze Töne
„Meine Maschine geht rückwärts“
vier kurze Töne
„Ich bin manövrierunfähig“
ein langer Ton
„Achtung“ oder „Ich halte meinen Kurs bei“ „Hafenausfahrtsignal“ “Nebelsignal der Fahrzeuge, ausgenommen der Vorrangfahrzeuge“ Brückendurchfahrtsignal“
zwei lange Töne
„Nebelsignal der Vorrangfahrzeuge“
drei lange Töne
„Hafeneinfahrtsignal der Vorrangfahrzeuge
. . .
Folge langer Töne
„Notsignal der Fahrzeuge“