… ist Nachweis gegenüber Versicherungen und Wasserschutzpolizei sowie Nachweis über Vereinsaktivitäten, wie Jahresmeldung an den Kanuverband, interne Vereinsmeisterschaft, Nutzung Vereinsboote, Nutzung Privatboote (Lager).
Und jetzt aktuell ist das elektronische Fahrtenbuch zusätzlich noch der geforderte Nachweis darüber, wer zu welcher Zeit mit wem gleichzeitig im Club war / gepaddelt ist. Zur Verfolgung von Infektionsketten sind „die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person in jedem Einzelfall zu dokumentieren.“
Nach Auskunft des Sportamtes reicht es aus, jede Fahrt vor Beginn und nach Ende ins Fahrtenbuch ‘efa‘ einzutragen. Sämtliche Paddler und Mitpaddler müssen dabei natürlich zuverlässig eingetragen werden! Bitte achtet gegenseitig darauf, dass dies auch tatsächlich geschieht! Das Fahrtenbuch … weiterlesen

















