Das Fahrtenbuch …

… ist Nachweis gegenüber Versicherungen und Wasserschutzpolizei sowie Nachweis über Vereinsaktivitäten, wie Jahresmeldung an den Kanuverband, interne Vereinsmeisterschaft, Nutzung Vereinsboote, Nutzung Privatboote (Lager).

Und jetzt aktuell ist das elektronische Fahrtenbuch zusätzlich noch der geforderte Nachweis darüber, wer zu welcher Zeit mit wem gleichzeitig im Club war / gepaddelt ist. Zur Verfolgung von Infektionsketten sind „die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person in jedem Einzelfall zu dokumentieren.“

Nach Auskunft des Sportamtes reicht es aus, jede Fahrt vor Beginn und nach Ende ins Fahrtenbuch ‘efa‘ einzutragen. Sämtliche Paddler und Mitpaddler müssen dabei natürlich zuverlässig eingetragen werden! Bitte achtet gegenseitig darauf, dass dies auch tatsächlich geschieht!

Wer zusätzlich noch ein Persönliches Fahrtenbuch führt, muss sich jetzt aktuell bei sämtlichen Fahrten ab Clubgelände ebenfalls zwingend zuerst im ‘efa‘ aus- und wieder eintragen. Nachträge en bloc sind bei einer Dokumentation von Infektionsketten nicht hilfreich.

Für Mitglieder die mit dem Persönlichen Fahrtenbuch aktiv am Wanderfahrerwettbewerb teilnehmen, hat der DKV für dieses Kriesenjahr 2020 eine Änderung beschlossen. Für Bronze Ersterwerb sowie Wiederholungen wird nur die Hälfte der üblichen Kilometer benötigt, die verpflichtende Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt entfällt ganz. Die Kriterien für Silber, Gold, etc. bleiben unverändert.

Vielleicht ist diese Regelung auch interessant für Neueinsteiger! Konservative Papierfahrtenbücher gibt’s im KCK-Bürowohnwagen. Die elektronische Variante erscheint übrigens in einem neuen Design und wurde überarbeitet, hier muss sich jeder individuell registrieren.

Euer Wanderwart