Nachdem der gesamte organisierte Sportbetrieb seit dem 18. März in Baden-Württemberg komplett eingestellt werden musste, darf ab dem 11. Mai in kontaktlosen Sportarten wie z. B. im Kanusport wieder mit individuellen Trainings- und Übungseinheiten begonnen werden.
Es muss dabei während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Training, in dem ein direkter körperlicher Kontakt erfolgt, ist untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen bis maximal fünf Personen erfolgen.
Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitärräume bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.
Soweit die allgemeine Situation. Für den KCK bedeutet das:
Ab Montag darf individuell wieder gepaddelt werden weiterlesen
Um die Wartezeit zu verkürzen, haben wir uns entschlossen das Paddelblättle aktuell nicht drucken zu lassen, sondern es „nur“ hier als 