Nachdem der gesamte organisierte Sportbetrieb seit dem 18. März in Baden-Württemberg komplett eingestellt werden musste, darf ab dem 11. Mai in kontaktlosen Sportarten wie z. B. im Kanusport wieder mit individuellen Trainings- und Übungseinheiten begonnen werden.
Es muss dabei während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Training, in dem ein direkter körperlicher Kontakt erfolgt, ist untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen bis maximal fünf Personen erfolgen.
Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitärräume bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.
Soweit die allgemeine Situation. Für den KCK bedeutet das:
Wir dürfen wieder vom Vereinsgelände aus paddeln, mit Vereins- und Privatbooten – aber nicht in Gruppen. Das Drachenboot und die Seeblunze bleiben im Lager und sämtliche gemeinschaftliche Aktivitäten, wie Jugendtraining, Sunset-Canoeing, Absolute Beginners oder Wochenendausflüge sind weiterhin leider nicht möglich. Auch das geplante Sommerfest müssen wir leider absagen. Lagerfeuer, gemeinsames Grillen sowie Sonnenbaden bleiben weiterhin auf unserem Gelände (inkl. Steg) verboten. Genauso wird die Fertigstellung unseres Neubaus eher sehr leise erfolgen.
Bitte max. 2 Personen gleichzeitig an einem Bootslager oder im Spindraum inkl. efa, sowie auf dem Steg. Nutzer von Vereinsbooten desinfizieren diese bitte nach der Nutzung (Boote am Süllrand und den Griffen, die Vereins-Paddel am Schaft). Weitere Paddelwillige warten bitte jeweils auf der Wiese mit Abstand.
Der Kanu-Club stellt Desinfektionsmittel zur Verfügung, bitte benutzt sie zuverlässig zur Desinfektion von Vereinsmaterial, Türgriffen und eurer Hände! Zu finden sind sie bei den Clubbooten am 1er, 7er und 8er, im Spindraum und im Toilettenwagen.
Beim Paddeln beachtet bitte, das die Grenze zur Schweiz weiterhin geschlossen ist. Dies gilt auch auf dem Wasser! Bitte bleibt in deutschem Hoheitsgebiet, einzig auf dem Seerhein ist ein Transit für beide Nationen erlaubt. Das Anlanden z.B. am Kuhhorn oder dem Gottlieber Ried stellt einen illegalen Grenzeintritt in die Schweiz dar!
Sobald es Änderungen gibt, werden wir Euch umgehend hier auf der Homepage informieren. Bitte haltet Euch an die Einschränkungen und bleibt gesund.
Euer Vorstandsteam