Der gesamte organisierte Sportbetrieb ist eingestellt

Liebe Mitglieder,

das Thema Corona lässt uns nicht ruhen. Gemäß Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 18.03.20 müssen wir noch einmal deutlich strengere Einschränkungen vornehmen und bitten alle Mitglieder diese zum Schutze unser aller Gesundheit einzuhalten.

Der gesamte organisierte Sportbetrieb ist eingestellt.
 
Alle gemeinschaftlichen Aktivitäten und Aufenthalte auf dem Bootshausgelände, sowie die Benutzung der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten (Umkleide, Spindraum, Toilettenwagen, Grillstelle), sind untersagt. Die Benutzung vereinseigener Sportgeräte (Boote, Paddel, Schwimmwesten, etc.) ist nicht erlaubt.

Im Stadtgebiet von Konstanz sind seit dem 19.03.20 Menschenansammlungen mit mehr als 5 Personen verboten. Dies gilt natürlich auch vor unserem Gelände am Winterersteig.

Wir bitten alle Mitglieder sich unbedingt an die Einschränkungen zu halten um gut durch diese unsichere Zeit zu kommen. Bitte bleibt gesund!

Das Vorstandsteam des Kanu-Club Konstanz

UPDATE 20.03.:
Versammlungen von mehr als 3 Personen sind in Baden-Württemberg verboten!

UPDATE 22.03.:
Versammlungen mit mehr als 2 Personen sind in Deutschland verboten! Dies gilt an Land und auf dem Wasser.