Sicherheitskonzept der BKR-Eisfahrt

Die Eisfahrt des Bodensee-Kanu-Ring ist eine Traditionsveranstaltung mit oftmals über 200 Teilnehmern, die am letzten November-Sonntag von Konstanz nach Radolfzell führt. Anmeldeschluss ist übrigens der 15. November, für Konstanzer bei mir. Nachdem es im vergangenen Jahr aufgrund der Wetterlage und durch unabgestimmtes Handeln einiger Teilnehmer kritische Situationen gab, wurde das Sicherheitskonzept erweitert. Ich möchte hier schon einmal darauf aufmerksam machen und freue mich auf eine schöne, sicherheitsbewusste Fahrt mit Euch.
Wolfgang Schönwald, KCK-Wanderwart

Technische Voraussetzungen
Voraussetzung zur Teilnahme ist geeignetes Material. Für Boote bedeutet dies, dass diese abgeschottet sind oder alternativ über Auftriebskörper verfügen. Eine passende Spritzdecke muss vorhanden sein. Es besteht Schwimmwesten-Tragepflicht, ebenso muss die Kleidung den äußern Bedingungen (Kälte, Nässe, Wind) entsprechen. Selbst bei warmen Außentemperaturen ist das Wasser unter 10 °C, so dass in jedem Fall Wärmeschutzkleidung sinnvoll ist.

Paddlerische Fähigkeiten
Die Paddler müssen in der Lage sein, mit bewegtem Wasser bis Windstärke 4 problemlos klar zu kommen, denn: bei entsprechenden Windverhältnissen ist mit einem höheren Kraftaufwand zu rechnen. Sie müssen über die Kondition verfügen, aus eigener Kraft eine Strecke über 18 Kilometer auf stehendem Gewässer zu paddeln. Nichtschwimmer müssen eine ohnmachtssichere Rettungsweste tragen. Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erwachsenen oder eines verantwortlichen Jugendleiters teilnehmen.

Organisatorische Maßnahmen
Vor Fahrtantritt haben sich alle Teilnehmer in die Meldelisten einzutragen. Bei größeren Gruppen erfolgt dies durch den Fahrtenleiter oder den Wanderwart der Gruppe. (für Konstanzer bin ich das)
Um 10 Uhr findet die Fahrtenleiterbesprechung statt. Hier werden letzte organisatorische Informationen gegeben und über sonstige wichtige Änderungen informiert. Am Ziel angekommen, ist es die Aufgabe der Paddler, sich aus der Teilnehmerliste wieder auszutragen, idealer Weise übernimmt dies der jeweilige Wanderwart für seine Gruppe.

Tourenbeschreibung
Wenn der BKR-Wanderwart um 10:30 Uhr das Startsignal gibt, folgt der gemeinsame Massenstart in Konstanz. Die Route verläuft entlang der durch Pfähle markierten Fahrrinne bis Ermatingen. Von Ermatingen bis zur Insel Reichenau erfolgt die erste Seequerung auf der kürzesten Distanz und führt dann entlang des Ufers bis zur Schiffslände.
An der Schiffslände ist der Kontrollpunkt, hier haben sich auch alle Teilnehmer einzufinden! Damit ist sichergestellt, dass ein Abbruch der Fahrt organisiert werden kann. Erst wenn der Wanderwart sein Einverständnis gibt, ist die Weiterfahrt nach Radolfzell erlaubt. Die Fahrt wird ab einer Windstärke von 5 Bft abgebrochen. Ebenfalls abgebrochen wird bei sehr schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel.
Der zweite Teil der Tour führt weiter entlang des Ufers der Insel Reichenau bis zur Nord-West-Spitze, dem sogenannten „Bürglehorn“. Von hier geht es zur zweiten Seequerung Richtung Mettnau. Die beiden grün-weißen Seezeichen 33 und 32 geben hier die Fahrtroute an. Von der Mettnau aus geht es dann weiter unter Land bis zum Ziel, dem KC Radolfzell. Trotz der vorgegebenen Route sind Einzelfahrten untersagt.
Seequerungen sind immer in Gruppen zu unternehmen.

Verhalten im Notfall
Sollte während der Fahrt etwas vorfallen, was den Abbruch der Fahrt erforderlich macht, so ist dies unbedingt unter der zentralen BKR-Notfallnummer 0049 175 1 200 200 zu melden! Diese Nummer ist während der gesamten Veranstaltung erreichbar. Bei Notfällen ist immer die Notfallnummer 112 zu bevorzugen.
Einem in der Nähe befindlichen DLRG-Rettungsboot kann durch senkrechtes Aufstellen des Paddels eine Kenterung oder ein sonstiger Notfall angezeigt werden. Dies ist die sicherste Methode, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Externe Unterstützung
Die Strecke von Konstanz bis zur Reichenau wird durch ein Motorboot begleitet. Der Bereich der Seequerung – von der Reichenau bis zur Mettnauspitze – wird von mindestens zwei Motorbooten abgesichert. Die Handynummern der Begleitboote sind bei der Notfallnummer des BKR hinterlegt.

Haftungsausschluss
Wer die oben genannten Vorgaben nicht beachtet oder den Anweisungen des Wanderwartes zuwiderhandelt, schließt sich selbst aus. Die Person ist damit nicht mehr Teil dieser organisierten Veranstaltung und damit für sein eigenmächtiges Handeln selbst verantwortlich.

Das charakteristische Merkmal dieser Veranstaltung:
Die Eisfahrt ist eine Gemeinschaftsfahrt!

Konzept: Andreas Mattes, BKR-Wanderwart