Weil es ein bisschen Missverständlich war

Wie sich so langsam herauskristallisiert, gilt für Baden-Württemberg: „Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen ist erlaubt.

Also, ihr dürft unser Clubgelände betreten, ihr dürft Euch ein Boot/SUP holen (auch Vereinsmaterial) und ihr dürft paddeln gehen. Aber dabei sollten bitte nur die Personen auf dem Clubgelände in Kontakt kommen, die auch zusammen Sport machen! Der Steg darf von maximal zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Die Umkleiden bitte nur einzeln betreten, das WC ist vorübergehend geschlossen.

Und es besteht weiterhin die Corona-Dokumentationspflicht:
Für Sportler reicht der Eintrag ins elektronisch Fahrtenbuch efa aus.

Unser Neubaubereich bleibt weiterhin bis auf Weiteres geschlossen.

Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie