Ab jetzt: Alle Jahre wieder…
Das Wasser- und Zugvogelreservat Stein am Rhein sowie das Ermatinger Becken stehen unter besonderem Schutz:
1. Oktober – 31. März (Sperrzeit)
- Die ausgewiesenen Schweizer Schutzzonen dürfen nicht befahren werden.
(gesamte rote Fläche unterhalb der rosa Linie = Landesgrenze). - Rheinabwärts ab der Fahrrinne vor der Bleiche: auf der deutschen Seite bleiben und mindestens 25 m Abstand zum Ufer halten.
- Rheinaufwärts von Gottlieben Richtung KCK: möglichst mittig in der Fahrrinne fahren.
1. April – 30. September
- Außerhalb der Sperrzeit gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 25 m zum Ufer – wenn möglich mehr.
- Als Ufer gilt der Übergang von Wasser zu Land,
dieser verändert sich mit dem Wasserstand.
Wichtig
- Die Fahrrinne (z. B. Bleiche bzw. Gottlieben–Ermatingen) ist eine offizielle Schifffahrtsstraße und darf befahren werden.
- Auf deutscher Seite gilt unabhängig davon gemäß Bodensee-Schifffahrtsordnung ebenfalls ein Abstand von 25 m zum Ried. Falls dieser nicht eingehalten werden kann, bitte mittig in der Fahrrinne fahren.
- Es gilt weiterhin das Rechtsfahrgebot.
- Verstöße gegen die Schutzbestimmungen können angezeigt und geahndet werden.
Für den Winterbetrieb der Rudervereine:
Die Boote fahren stromauf auf der deutschen Seite knapp neben der Fahrrinnenmitte und stromab mit mindestens 25 m Abstand zum deutschen Ufer. Trainerboote bleiben in der Flussmitte.
Es kann durch das beengte Fahrwasser zu Konflikten kommen.
Bitte auch mit den „Gegnern“ sprechen (nicht motzen!).
Wir wollen ja alle das Wasser nutzen.
Die Details sind hier zu finden:
https://kanu-club-konstanz.de/wordpress/neue-jahreszeitliche-einschraenkung-fuer-den-seerhein/
Siehe auch den Aushang am Fahrtenbuch…
