Vogelschutzzeit im Seerhein von Oktober bis März

Das Wasser- und Zugvogelreservat Ermatinger Becken ist ein bedeutendes Überwinterungsgebiet für Zugvögel und steht unter besonderem Schutz. Vom 1.10. bis 31.3. gilt wieder die Sperrzeit, d.h. die Schutzzone bitte nicht befahren.

Oberste Priorität hat der Schutz der Vögel, die im Winterhalbjahr besonders sensibel auf Störungen reagieren. Daher berücksichtigt bitte folgende Verhaltensleitlinien:

  • In der Fahrrinne (wo ausgeschildert) bzw. in der Mitte des Seerheins paddeln.
  • Vogelschwärme weiträumig umfahren, Störung von Wildtieren ist verboten.
  • Bei Bedarf eher zum besiedelten Gebiet hin ausweichen, z.B. in Gottlieben.
  • Zum Anlanden möglichst von der Fahrrinne aus senkrecht aufs Ufer zuhalten und nicht am Ufer entlang paddeln.
  • Anlanden im Winterhalbjahr nur im besiedelten Gebiet oder in unmittelbarer Nähe dazu (Feuerstelle bei Krügerwerft noch ok, Kiesstrand bis Holzbuhne nur im Sommer).
  • Laute Geräusche, z.B. Drachenboottrommel im Winter vermeiden.

Gemäß Bodenseeschifffahrtsordnung soll ein Abstand von 25m zu Schilfgebieten eingehalten werden. Zusätzlich ist im Winter (1.10.-31.3.) das rot in der Karte markierte Gebiet zu meiden.

Die hier skizzierten Verhaltensleitlinien erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Durch das beengte Fahrwasser kann es zu Konflikten kommen – auch mit den Ruderbooten, die sich grundsätzlich an der Rechtsfahrgebot halten. Bitte mit den „Gegnern“ sprechen (nicht motzen!). Wir wollen ja alle das Wasser nutzen.
Tipp: Bei nicht zu windigem Wetter einfach auf den Obersee paddeln und dort die Weite genießen.

Wir bitten euch um Rücksichtnahme, um uns unsere Paddelmöglichkeiten auf dem Seerhein und Bodensee insgesamt zu erhalten und zukünftige strengere Regeln oder gar Komplettsperrungen zu vermeiden.

Vielen Dank für Euer verantwortungsvolles Handeln.
Euer Vorstandsteam

 

Weitere Hinweise zu naturverträglichem Verhalten findet ihr hier: